Die Asset Protection Maßnahme mit der größten Hebelwirkung ist Ihr Umzug ins steuergünstige Ausland.

Ich sage es auch hier nochmals klipp und klar. Und das gilt ohne Wenn und Aber: Allen Mandanten, die eine Struktur für den Vermögensschutz im Nicht-EU-Ausland etablieren möchten, sei dringend ans Herz gelegt, ins steuergünstige Ausland umzuziehen.

Vermögensschutz ist vor allem Schutz vor Besteuerung.

Selbst wenn wir Faktoren wie einen möglichen Lastenausgleich und eine zukünftige Vermögensteuer komplett außen vorlassen, ist es z.B. alleine aufgrund der Schenkungsteuer praktisch unmöglich, Vermögen steuerneutral an eine der hier beschriebenen Asset Protection Strukturen zu übertragen, wenn man in einem Land wie z.B. Deutschland oder Frankreich wohnansässig ist. Hinzukommen Meldepflichten, Informationsaustausch, die Betriebsstättenproblematik, Pflichtteil-Regelungen und Quellensteuern, die das Thema Vermögensschutz in Freiheit, wie wir es hier darstellen, praktisch verunmöglichen.

Interessanterweise gilt dies für Österreich nur zum Teil. Das es in Österreich keine Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt, ist es dort steuerlich meist unbedenklich, Vermögen an eine Asset Protection Struktur zu übertragen.

Für unsere Kanzlei bedeutet das konkret:

Aufgrund unkalkulierbarer Risiken für Sie und für uns können wir Ihr Mandat zur Gründung einer Asset Protection Struktur im Ausland nur annehmen, wenn Sie in einem Land wohnansässig sind, das die Führung von Strukturen im Ausland erlaubt. Es ist für natürlich auch akzeptabel, wenn Sie unmittelbar vor dem Umzug in ein solches Land stehen. 

Steuern sind der größte Vernichter von Vermögen.

Wie unsere Einlassungen hier und an vielen anderen Stellen zeigen, wird klar: Wer ernsthaft daran interessiert ist, sein Vermögen zu schützen und daher seine Steuerlast dramatisch zu reduzieren, der macht auf den Weg ins Ausland.

Keine Ausreden. Keine Ausflüchte. Keine Kompromisse.

Alles andere wäre Augenwischerei und Zeitverschwendung.

Der Umzug ins Ausland ist die Einzelmaßnahme mit der maximalen steuerlichen Hebelwirkung. Sie reduzieren Kosten und Komplexität des Vorhabens ganz enorm. Sie profitieren maximal von unerhört günstigen Steuersätzen im Ausland.

Wem es zu Hause so gut gefällt, dass ein Umzug ins Ausland nicht in Frage kommt, der muss konsequent sein und sich mit der Steuergesetzgebung arrangieren und sich vom Vermögensschutz weitestgehend verabschieden.

Man kann nicht alles haben im Leben. Und die Heimatliebe ist ja nichts schlechtes.

In welches Land soll ich umziehen?

Auf unserer Website WohnsitzAusland stellen wir etliche Länder vor, wo Sie bei korrekter Gestaltung entweder keine oder nur sehr geringe Steuern bezahlen. Darunter auch etliche Nicht-EU-Länder in Europa und in Übersee. Vergessen Sie, je nach Wohnsitzland, Steuern wie z.B. die

  • Kapitalertragsteuer

  • Dividendensteuer

  • Abgeltungsteuer

  • Einkommensteuer

  • Körperschaftsteuer

  • Erbschaftsteuer

  • Schenkungsteuer

  • Quellensteuern auf Dividenden

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland beraten