Lösungen

Stiftungs-Limited

 

Die Company Limited by Guarantee ist bei uns als Stiftungs-Limited für den Vermögensschutz bekannt, aber eigentlich funktioniert die Rechtsform eher wie ein Verein (e.V). Das Vermögen der Stiftungs-Limited ist bei korrekter Gestaltung unpfändbar. Beachten Sie allerdings, dass ein Übertrag von Vermögen an die Stiftungs-Limited möglicherweise an Ihrem Wohnsitzort mit Schenkungsteuer belegt ist. Auch ist bei der Stiftungs-Limited keine Anonymität gegeben, da der UK ein sehr öffentliches Transparenzregister hat.

Die Stiftungs Limited…

 

✅ wird in UK oft als Rechtsform für Vereine (z.B. Sportverein, Schachverein) und Bürgerinitiativen verwendet;

✅ hat keine Gesellschafter, sondern Mitglieder;

✅ muss mindestens ein Mitglied haben, welches auch der Geschäftsführer sein kann;

✅ kann mit einer Einlage von £1 gegründet werden;

✅ ist in der Regel NICHT gemeinnützig (kann es aber sein);

Die Stiftungs Limited kann…

 

✅ Vermögen erwerben und halten, inklusive Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere usw.

✅ an ihre Mitglieder Honorare oder anderweitige Zuwendungen bezahlen;

✅ die Neuaufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern, sowie die Rechten und Pflichten des Vorstands individuell und flexibel regeln;

✅ die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitglieder einfach und pragmatisch regeln.

Die Stiftungs Limited muss…

 

✅ eine saubere Buchhaltung führen;

✅ Jahresabschlüsse anfertigen und eine Bilanz beim Companies House einreichen;

✅ eine Körperschaftsteuererklärung einreichen ;

✅ Mitglieder im Handelsregister veröffentlichen;

✅ das Transparenzregister auf dem laufenden halten.