Lösungen / Offshore-Stiftung
Offshore-Stiftung
Panama · NevisOffshore-Stiftungen außerhalb der EU — Panama und Nevis im Vergleich
Eine Offshore-Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, die Vermögen in eigenem Namen hält — vollständig getrennt vom Gründer und dem Zugriff europäischer Behörden, Gläubiger und Scheidungspartner entzogen. Anders als eine Kapitalgesellschaft hat eine Stiftung keine Gesellschafter: Es gibt nur Begünstigte, die in einem privaten, nicht öffentlichen Register geführt werden.
Wir gründen Offshore-Stiftungen in zwei bewährten Jurisdiktionen: Panama und Nevis. Beide bieten starken Vermögensschutz, vollständige Anonymität und keine Besteuerung ausländischer Einkünfte — unterscheiden sich aber in ihrer Struktur, Flexibilität und dem Grad des Gläubigerschutzes.
Warum eine Offshore-Stiftung?
- Vollständige rechtliche Trennung von Gründer und Vermögen
- Anonymität: Begünstigte erscheinen nicht im öffentlichen Register
- Schutz vor Gläubigern, Scheidung und staatlichem Zugriff
- Keine Erbschaftsteuer auf Foundation-Vermögen
- Keine lokale Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte
- Umgeht zwangserbschaftliche Regelungen (forced heirship)
- Kein Probate-Verfahren beim Todesfall des Gründers
- Ausländische Gerichtsurteile werden in bestimmten Jurisdiktionen nicht anerkannt
Jurisdiktionen im Vergleich
Wähle die Jurisdiktion, die zu deiner Situation passt. Beide Optionen bieten erstklassigen Vermögensschutz — mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
Panama Private Interest Foundation
Seit 1995 bewährt. Vollständige Anonymität, kein Probate-Verfahren, keine Erbschaftsteuer. Ausländische Gerichtsurteile werden in Panama nicht anerkannt.
Mehr erfahren →Nevis Multiform Foundation
Die flexibelste Offshore-Schutzstruktur der Welt. Rechtsformwechsel ohne Auflösung möglich. Ausländische Urteile werden gesetzlich nicht anerkannt.
Mehr erfahren →Wichtiger Steuerhinweis für Wegzügler aus Deutschland
Wer Deutschland verlässt, unterliegt unter Umständen noch für 5 bis 10 Jahre der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer — selbst wenn der Wohnsitz bereits ins Ausland verlegt wurde. Dies gilt insbesondere für unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sowie für Personen mit erweitert beschränkter Steuerpflicht.
Es ist daher entscheidend, die Stiftung von Anfang an steuerrechtlich korrekt zu strukturieren. In vielen Fällen bedeutet das: Die Stiftung erhält kein Geschenk vom Gründer, sondern ein Darlehen — das erst nach Ablauf der Sperrfrist in eine Schenkung umgewandelt werden kann. So bleibt die Struktur vollständig legal und schützend, ohne unnötige Steuerrisiken auszulösen.
Wir begleiten dich bei der korrekten Ausgestaltung und koordinieren bei Bedarf mit deinem deutschen Steuerberater. Eine individuelle Beratung ist bei dieser Struktur unbedingt empfohlen.
Nicht sicher, welche Jurisdiktion passt?
In einer persönlichen Beratung analysieren wir deine Vermögenssituation und empfehlen die optimale Struktur. Beide Jurisdiktionen haben ihre Stärken — die richtige Wahl hängt von deinem Wohnsitz, deinen Vermögenswerten und deinen Schutzzielen ab.
Wichtiger Hinweis
Wenn du in Deutschland, Österreich oder einem anderen Hochsteuerland ansässig bist, ist es möglicherweise nicht zulässig, eine Struktur wie die hier beschriebene zu gründen und zu betreiben. Beachte außerdem, dass du die Gründung einer solchen Gesellschaft in der Regel den zuständigen Steuerbehörden melden musst. Wir empfehlen dringend, vor der Gründung einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren. Falls du noch keinen geeigneten Berater hast, können wir dir auf Wunsch eine spezialisierte Kanzlei empfehlen.