Panama ist eine der ältesten und etabliertesten Offshore-Jurisdiktionen der Welt. Das Territorialsteuerprinzip bedeutet: Einkünfte aus dem Ausland sind in Panama vollständig steuerfrei. Das Panamische Stiftungsgesetz von 1995 — eines der stärksten Stiftungsgesetze weltweit — ermöglicht die Errichtung von Privatstiftungen mit außerordentlichem Gläubigerschutz und hoher Diskretion.
Panamas Territorialsteuersystem ist eines der reinsten der Welt: Ausländische Einkünfte sind vollständig steuerfrei, unabhängig davon, ob sie nach Panama überwiesen werden oder nicht. Die Panamische Privatstiftung (Fundación de Interés Privado) bietet einen der stärksten Gläubigerschutze weltweit: Gläubiger können Stiftungsvermögen nur anfechten, wenn sie nachweisen, dass die Übertragung in betrügerischer Absicht erfolgte — und die Beweislast liegt beim Gläubiger. Panama ist nicht EU-Mitglied und hat kein automatisches Steuerinformationsaustauschsystem mit der EU.
Eine Panamische Privatstiftung eignet sich ideal für: den Schutz von Kapitalvermögen vor Gläubigern, Scheidungsfolgen und staatlichen Eingriffen, die generationenübergreifende Vermögensübertragung ohne Erbschaftsteuer, die Haltestruktur für internationale Beteiligungen, Immobilien und Bankkonten sowie die diskrete Verwaltung von Familienvermögen mit einem Stiftungsrat nach Wahl. Der Gründer kann gleichzeitig Begünstigter sein — eine Struktur, die in vielen anderen Jurisdiktionen nicht möglich ist.
Panama erhebt keine Steuer auf ausländische Einkünfte. Lokale Einkünfte unterliegen einer Einkommensteuer von bis zu 25 %. Keine Kapitalertragsteuer auf ausländische Kapitalgewinne. Keine Erbschaftsteuer auf ausländisches Vermögen. Panama hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (eingeschränkt) und ist Mitglied der OECD-Grauen Liste — was eine sorgfältige Strukturierung erfordert.
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