Die Vereinigten Arabischen Emirate — insbesondere Dubai und Abu Dhabi — sind zur bevorzugten Destination für Unternehmer, Investoren und vermögende Familien geworden, die ihren steuerlichen Wohnsitz außerhalb der EU verlagern wollen. Keine Einkommensteuer auf persönliche Einkünfte, ein wachsendes Netz von Freizonen mit 0 % Körperschaftsteuer und ein stabiles politisches Umfeld machen die VAE zu einem der attraktivsten Standorte weltweit.
Die VAE erheben keine persönliche Einkommensteuer — weder auf Gehälter, Dividenden, Kapitalgewinne noch auf Mieteinnahmen. Für Residenten mit Wohnsitz in den VAE entfällt die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Freizonen (DIFC, ADGM, JAFZA u.a.) bieten 0 % Körperschaftsteuer für bis zu 50 Jahre, vollständige Ausländereignung und keine Devisenbeschränkungen. Die VAE sind nicht EU-Mitglied und nicht Teil des europäischen Transparenzregimes.
Keine persönliche Einkommensteuer. Körperschaftsteuer: 9 % (seit 2023, für Gewinne über 375.000 AED) — jedoch 0 % für qualifizierte Freizonen-Unternehmen. Keine Kapitalertragsteuer, keine Dividendensteuer, keine Erbschaftsteuer. Mehrwertsteuer: 5 % (einer der niedrigsten Sätze weltweit). Die VAE haben Doppelbesteuerungsabkommen mit über 130 Ländern, darunter Deutschland und Österreich.
Eine Dubai FIC (im DIFC oder ADGM) eignet sich ideal als Haltestruktur für internationale Beteiligungen, Immobilien und Kapitalanlagen. Das DIFC (Dubai International Financial Centre) bietet ein eigenständiges Common-Law-Rechtssystem, das auf englischem Recht basiert, und ist vollständig unabhängig vom VAE-Bundesrecht. In Kombination mit einem Wohnsitz in Dubai entsteht eine der steuerlich effizientesten Strukturen weltweit.
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